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FAQ

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Leistungen von DeepGreen Funding.

1. Welche Kosten entstehen im Rahmen einer Foerdermittelberatung?

Unser Honorar berechnet sich erfolgsbasiert, prozentual an erhaltenen Zuschüssen bzw. Foerderdarlehen.

2. Welche Arten von Projekten betreut DeepGreen Funding?

Neben nachhaltigen Bauprojekten begleiten wir auch Investitionsprojekte, innovative technologische Entwicklungsprojekte, den Aufbau großer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Infrastrukturprojekte, soziale Entwicklungsprojekte und viele mehr. 

3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Förderung zu erhalten?

Jedes Förderprogramm git in einer Richtlinie technische
Kriterien vor. Sind diese erfüllt, kann eine Förderung
beantragt werden. Bei individuellen Programmen
unterstützt Sie DeepGreen Funding im Vorfeld zur
Projektausrichtung im Rahmen eines PreChecks.

4. Ich möchte die BEG beantragen, habe aber keinen Energieeffizienzexperten. Können Sie mich dabei unterstützen?

Wir von DeepGreen Funding haben in großes Netzwerk
an Experten, Auditoren und Fachplanern. Wir stellen Ihnen gerne diese Kontakte zur Verfügung.

5. Welche weiteren Fördertöpfe gibt es neben der BEG für nachhaltige Bauprojekte?

Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist sehr
umfangreich. Es gibt Förderprogramme in den Teilgebieten Energie, Infrastruktur, Begrünungsmanahmen, Wohnen, Gesundheit & Pflege, Sanierung, Denkmalschutz sowie in Forschung und Entwicklung. Diese Teilgebiete umfassen jeweils viele Fördertöpfe. Zusätzlich gibt es noch
Programme der EU, welche je nach Maßstab des Projektes hinzugezogen werden können.

6. Wer gilt als Beschäftigter i.S.d. KMU-Definition?

Gehalts- und Lohnempfänger/innen, Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, Leih- und
Saisonpersonal, mitarbeitende Eigentümer/innen und
Teilhaber/innen; nicht zu berücksichtigen sind Personen in Karenz oder in beruflicher Ausbildung, wie Lehrlinge u.ä.

 

7. Wie lange dauert es, bis ich das Geld zur Verfügung habe?

Dies ist in jedem Förderprogramm unterschiedlich geregelt. Beispielsweise werden zinsgünstige Darlehen (mit oder ohne Tilgungsnachlass) Schritt für Schritt ausgezahlt.  Bei einigen Zuschussprogrammen kann es vorkommen, dass das Geld erst ausgezahlt werden, wenn der Bau fertig ist. 

Was ist die De-minimis Regelung?

Allgemein gilt in der EU in generelles Subventionsverbot.
Die De-minimis Regelung erlaubt jedoch die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln bis zu einer Obergrenze von 200.000 € in drei
aufeinanderfolgenden Jaren (bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs 100.000 Euro). Sie gilt für einzelne Förderprogramme und beschränkt damit die Förderhöhe. Andere Förderungen (wie z.B. die BEG) unterliegen nicht der De-minimis Regelung und erlauben somit deutlich höhere Summen.

9. Welchen Mehrwert ergibt die Umsetzung einer Maßnahme, welche zwar gefördert wird, aber nicht ursprünglich geplant war? Denn selbst bei hohen Förderquoten ergeben sich in Summe manchmal Mehrkosten für das Projekt.

Maßnahmen für erhöhte Energieeffizienz führen immer
auch zu einer Aufwertung des gesamten Projektes. Neben der finanziellen Wertsteigerung (z.B. durch deutlich verringerte Energiekosten im Betrieb) wird dadurch auch die öffentliche Wahrnehmung des Vorhabens deutlich ins Positive gerückt.

10. Ich habe berets eine Förderung auf mein bevorstehendes Bauvorhaben genehmigt bekommen, besteht die Möglichkeit weitere Genehmigungen zu erhalten?

Ja. DeepGreen Funding analysiert Ihr Vorhaben genau und wird die für sie passenden sowie kombinierbaren
Förderprogramme ermitteln.

11. Ich habe bereits mit der Sanierung begonnen, jedoch erst nach dem Beginn von vielseitigen Förderungen gehört. Ist es möglich, diese auch erst Nachhinein oder während des Umbaus zu erlangen?

Der Großteil aller Programme muss vor Baubeginn beantragt und genehmigt werden. Ausnahmen gibt es u.a bei manchen BAFA-Zuschüssen. Darüber hinaus kann es für den späteren Käufer die Option der Förderung geben, was vom Verkäufer entsprechend eingepreist werden kann.

12. Ab welchem Projektstand lohnt es sich, mit DeepGreen Funding zusammenarbeiten?

DeepGreen Funding bietet in weites Spektrum an Leistungen für Projekte in jedem Stand an, jedoch ist es von Vorteil, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge für die Durchführung geschlossen wurden.

13. Darf ich ein Leistungsvertrag abschließen, bevor ich einen Förderantrag stelle?

Die mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Ausgaben können dann nicht mehr für eine Förderung angerechnet werden. Im Normalfall gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag als Vorhabebeginn, demnach kann die Maßnahme nicht mehr gefördert werden.

14. Mein Bauantrag wurde abgelehnt, kann ich noch eine Förderung beantragen?

Die Förderungen werden erst nach einem bewilligten Bauantrag beantragt.

15. Analysiert DeepGreen Funding nur die mögliche Förderung oder begleitet DeepGreen Funding auch die Antragsstellung?

DeepGreen Funding begleitet Sie über die gesamte Projektlaufzeit bis zur Auszahlung der Fördermittel. Damit einbegriffen ist natürlich auch die Anfertigung von Antragsunterlagen, die Unterstützung bei der Einreichung, sowie bei den nötigen Verwendungsnachweisen.

16. Was bringt mir eine Zertifizierung meines Gebäudes?

Eine Zertifizierung schafft neben einem positiven Image und Wertsteigerung für das Objekt bzw. Projektvorhaben vor allem auch Rechtssicherheit bezüglich geltender Mindestanforderungen für klimaeffizientes Bauen.

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