Es gibt positive Nachrichten im Hinblick auf einen nachhaltigen Immobiliensektor: Am 12. März wurde die EU-Gebäuderichtlinie angenommen und mit der Abstimmung über die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden somit der nächste große „Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor“ gemacht (Bundesministerin Klara Geywitz).
Mit der verabschiedeten Richtlinie für eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden soll der Energieverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2020 um 16 % sinken. Eine Sanierungspflicht ergibt sich daraus für Wohngebäude jedoch nicht, um laut Geywitz eine soziale Verwerfung zu vermeiden: „Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Ein Gebäude ist nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen.“
Zudem legte bereits der Haushaltsbeschluss für 2024 den Grundstein für umweltfreundliches Wohnen. Mit dem Einzelplan 25 gehen drei neue Förderprogramme einher:
Neu ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ durch welches eine Zinsverbilligung für bezahlbaren Wohnraum mit wenig Wohnfläche möglich ist. Zudem wird nun der Kauf von sanierungsbedürftigen Altbauten durch das Programm „Jung kauft Alt“ gefördert. Auch leerstehende Gewerbegebäude, welche zu Wohnraum umfunktioniert werden, sollen durch das neue Programm „Gewerbe zu Wohnen“ gefördert werden.
Einige Programme wurden finanziell aufgestockt und verbessert, so wie das Programm „Junges Wohnen“ mit welchem Wohnraum für Auszubildende und Studierende gefördert werden soll. Zudem sollen die Laufzeiten der Städtebauförderung bedarfsgerecht angepasst werden und Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen unterstützt werden. Für die seit Juni 2023 bestehende Förderung „Wohneigentum für Familien“ wurde der Kreis der Antragsberechtigten erweitert und die Laufzeit des zinsverbilligten Darlehens verlängert.
In Bezug auf die EU-Gebäuderichtlinie gilt es abzuwarten: „Wichtig ist jetzt, dass das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen wird. Dazu bedarf es nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments noch die Zustimmung des Rates. Dann erst stehen die konkreten Formulierungen fest und die Frist zur Umsetzung von grundsätzlich zwei Jahren beginnt zu laufen.“ (Bundesministerin Klara Geywitz)
Bleiben wir gespannt, wie sich die Förderlandschaft im Neubau entwickelt – Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Quellen:
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