Suche

Neues Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau - KFN

Warum sich die Förderung auch trotz Wegfall der Tilgungszuschüsse lohnen könnte.

Inhalt

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Was genau ist das KFN-Förderprogramm?
  • Wird mein Projekt durch das KFN-Förderprogramm gefördert?
  • Wie wird mein Projekt gefördert?  
  • Wie wir für Sie eine Förderung möglich machen

Fördermittel der Bundesregierung

Aus aktuellem Anlass sprechen wir heute über die Förderung der Bundesregierung für den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude (KFN). Eine Besonderheit hierbei ist die mögliche Förderung ohne das Qualitätssiegel „Nachhaltige Gebäude Plus“. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, welche neuen Regelungen die KFN-Förderung mit sich bringt und welches Potential sich daraus für Ihr Projekt entfaltet. 

Die Änderung des Klimaschutzgesetzes mit Blick auf das europäische Klimaziel 2030 gibt an, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen soll (vgl. Klimaschutzgesetz: Klimaneutralität bis 2045 | Bundesregierung). Doch besonders der Gebäudesektor hinkt diesem Ziel hinterher. Zudem fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Die am 1. März in Kraft getretene klimafreundliche Neubauförderung soll diesem Zustand entgegenwirken. Auch wenn die Tilgungszuschüsse der alten BEG-Neubauförderung wegfallen, können die hohen Zinsvergünstigungen und teilweise verringerten Auflagen attraktive Konditionen für Neubauten bieten. 

Dieses spezifische Thema der KFN wird im Folgenden in den Gesamtkontext der Fördermittel für nachhaltige Bauprojekte eingebettet. Falls Sie mit diesem Thema bereits vertraut sind, können Sie direkt zur Überschrift „Was genau ist das KFN-Förderprogramm?“ springen, um alle aktuellen Infos zu diesem Thema zu erhalten. 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt in die Vergangenheit machen, um eine umfassende Antwort auf diese Frage zu bekommen:

Das europäische Wiederaufbauprogramm, auch als Marshallplan bekannt, lieferte das Startkapital für die seit 1948 bestehende Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Als der Marshallplan auslief, entstand aus den Mitteln ein Fonds zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Förderungen für klimaschonende Bauprojekte werden besonders unterstützt. Fördergeber für solche Projekte ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), umgesetzt werden diese Förderungen durch die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Da die meisten Treibhausgasemissionen durch die Erzeugung von Strom und Wärme entstehen, ist das Thema des nachhaltigen Bauens besonders relevant, weshalb es seit 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Diese wurde im Juli und September 2022 gekürzt und reformiert, seither galt sie für Neubau, Sanierungen und Einzelmaßnahmen. Für Sanierungen gilt die letzte Reform vom 01.01.2023: es gilt weiterhin das BEG und zuständig für die Umsetzung ist die KfW für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude und das BAFA für Einzelmaßnahmen. Seit dem 1. März gilt für Neubauten die KFN umgesetzt durch die KfW.  

Weitere Informationen zum BEG, der BAFA und zu der KfW finden Sie unter folgenden Links:

BAFA – Förderprogramm im Überblick

Bank aus Verantwortung | KfW

Was genau ist das KFN-Förderprogramm?

Das übergeordnete Ziel des KFN-Förderprogramms ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Der Primärenergiebedarf in der Betriebsphase soll verringert und der Einsatz von erneuerbaren Energien soll erhöht werden. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt wird es durch die KfW. Die Förderart ist ein im Vergleich zum Finanzmarkt zinsgünstiger Kredit; Kommunen können zudem Zuschüsse gewährt werden. (vgl. Klimafreundliche Neubauförderung | Bundesregierung).

Wird mein Projekt durch das KFN-Förderprogramm gefördert?

Grundsätzlich gefördert wird der Neubau sowie Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienz-Hauses/-Gebäudes 40 für Neubauten einhalten und den Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebezyklus nicht abweichen. Zudem darf das Gebäude keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen; der Ausschluss von Biomasse bezieht sich neben fester Biomasse auch auf biogenes Gas und Öl.  

Neu im KFN-Förderprogramm ist die Regelung, dass es für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten gibt: zum einen die Förderung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG) und zum anderen ist nun auch eine Förderung ohne dieses Siegel möglich.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass auch bei der Förderung ohne QNG eine umfassende Ökobilanz erstellt werden muss, die u.a. nachweist, dass die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des QNG Plus erfüllt werden. Der einzuhaltende GWP100-Wert beträgt für Wohngebäude 24 kg CO2 Äqu./(m2 a). Bei Nichtwohngebäuden ist ein projektspezifischer Anforderungswert nachzuweisen. Ein/e Auditor*in ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Bei der Förderung mit QNG muss zusätzlich zu den eben genannten Anforderungen die Anforderungen an das QNG Plus oder QNG Premium erfüllt werden und dies muss durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden. Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Hier liegt der fundamentale Unterschied im Gegensatz zu einer Förderung ohne QNG, welche einen unaufwändigeren Prozess voraussetzt. Welche Auswirkung hat die Förderung ohne QNG auf ein Bauprojekt? Das erfahren Sie im nächsten Abschnitt:

Wie wird mein Projekt gefördert?

Der sich aus den oben genannten verschiedenen Anforderungen resultierende Unterschied macht sich in den Kredithöchstbeträgen der Fördersumme bemerkbar.  

Am 1. März wurden die Zinsbedingungen für die neuen KFN-Förderungen veröffentlicht. Für Nicht-Wohngebäude ist eine Finanzierung ab 0,97% möglich und für Wohngebäude ab 0,01%. Verschaffen Sie sich unter folgenden Links einen Überblick über die Zinssätze für Ihr jeweiliges Projekt:  

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW

https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger

Wie wir für Sie eine Förderung möglich machen

Haben Sie Interesse an einer Förderung für Ihren klimafreundlichen Neubau, benötigen aber Unterstützung bei diesem Vorhaben? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Denn wir machen für Sie ökologisch ökonomisch.

Wir begleiten innovative Bauvorhaben jeder Art – und das vom ersten Moment an bis zur Projektvollendung. Mit unserer Expertise holen wir für Sie das Maximum an möglichen Fördermitteln raus und identifizieren zudem mögliche Zertifizierungen für Ihr vollendetes Projekt, wie z.B. das DGNB für klimagerechte Gebäude. Des Weiteren bieten wir Ihnen eine dauerhafte Schnittstellenkommunikation sowie Dokumentationsmanagement während des gesamten Zertifizierungs- und Zulassungsprozesses.  

Wie Bauministerin Geywitz bereits äußerte: “Die Versuchung ist natürlich süß zu sagen: Wir warten mit der Lösung des Klimaproblems auf die nächsten Jahre. Aber ein Haus, das wir jetzt bauen, steht die nächsten Jahrzehnte.” (vgl. Ministerin Geywitz: Beim Wohnungsbau „aus Schockstarre raus“ | NDR.de – Nachrichten – Hamburg). Um eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben ist Zusammenarbeit deshalb ratsam, und Förderprogramme, wie die der Bundesregierung, helfen bei diesem Vorhaben. Denn die Förderung nachhaltiger Entwicklung ist das Leitprinzip der Bundesregierung. Somit sollen die natürlichen Ressourcen geschützt, soziale Verantwortung übernommen und gleichzeitig wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Deutschland setzt die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UN durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie um, unter anderem durch die in Kraft getretene Förderung für Klimafreundlichen Neubau (vgl. 17 Nachhaltigkeitsziele – SDGs | BMUV). Die KFN ist ein wesentlicher Schritt für die Erreichung der Klimaziele und wir von DeepGreen Funding helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes mit dieser Förderung!  

Quellen:

Klimaschutzgesetz: Klimaneutralität bis 2045 | Bundesregierung

BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

www.kfw.de

Konditionen-Anzeiger (kfw-formularsammlung.de)

Klimafreundliche Neubauförderung | Bundesregierung

Ministerin Geywitz: Beim Wohnungsbau „aus Schockstarre raus“ | NDR.de – Nachrichten – Hamburg

17 Nachhaltigkeitsziele – SDGs | BMUV

Kontaktformular