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Wie betrifft ESG die Immobilienwirtschaft?

Der Einfluss von ESG Kriterien auf Investitionsprojekte – zusätzliche Pflicht oder neue Chance?

Der Einfluss von ESG Kriterien auf Investitionsprojekte –zusätzliche Pflicht oder neue Chance?

Die Berücksichtigung sogenannter „ESG“- Kriterien hat sich mittlerweile als Standardvorgehen für nachhaltige Investitionen etabliert. Sie beschreiben dabei die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen:

  • „E“ für Environment umfasst insbesondere Klimakriterien in Form von Energie- und Ressourceneffizienz eines Unternehmens.
  • „S“ für Social unterfallen Aspekte der Arbeitssicherheit, die Berücksichtigung der Menschenrechte sowie Diversity und das gesellschaftliche Engagement.
  • „G“ für Governance beinhaltet eine nachhaltige Unternehmensführung, wozu Themen wie Unternehmenswerte, Aufsichtsstrukturen und Risikomanagement gehören.

Nachhaltige Investments stehen immer mehr im Fokus der Immobilienbranche. ESG-Kriterien haben dabei zukünftig sowohl Einfluss auf Verwaltung bereits bestehender Objekte als auch auf neue Immobilienprojekte. Welche Pflichten im Bereich ESG auf bestehende Immobilienprojekte zukommen und wie die ESG Kriterien auch als Chance für Investments genutzt werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Einfluss der ESG Kriterien auf Investments in Bestandsimmobilien / Bestandsobjekte als Asset-Klasse

Für Bestandsimmobilien wird die Bedeutung von ESG-Kriterien im Laufe der nächsten Jahre immer mehr zunehmen. Seit der Gesetzgeber im Jahr 2014 die „Non Financial Reporting Directive“ (NFRD) verabschiedet hat, sind Kapitalgesellschaften mit einer Mitarbeiteranzahl ab 500 Personen dazu verpflichtet, über die Nachhaltigkeit ihres Unternehmens zu berichten. Die Berichterstattungspflicht wurde im Jahr 2017 durch den deutschen Gesetzgeber in das CRS-RUG umgesetzt und ist seither fester Bestandteil des nicht-finanziellen Lageberichts solcher Unternehmen.

Wie wichtig dem Gesetzgeber der Faktor „Environment“ in Unternehmen ist, zeigte sich mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie im Jahr 2021. Ab dem Geschäftsjahr 2022 müssen Unternehmen mindestens eines von sechs Umwelt- und Klimazielen erreichen, ohne dabei eines der anderen zu verletzen. Auch die EU-Taxonomie Regelung wird dabei in die Berichterstattungspflicht aufgenommen. Folglich sind bereits viele Immobilienunternehmen von Berichterstattungspflichten in ESG-Bereichen betroffen. Auch in Zukunft werden durch die Verabschiedung der „Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD)  weitere Berichterstattungspflichten folgen.

Sind ESG-Kriterien somit nur eine weitere Pflicht und Bürde für Immobilienunternehmen?

Viele Unternehmen nutzen ESG-Kriterien auch als Chance durch Nachhaltigkeitsbewertungen und Ratings. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens haben sich bis dato mit der “Global Reporting Directive“ (GRI) und dem „Deutschen Nachhaltigkeitskodex” (DNK) zwei Bewertungsstandards etabliert. Eigene, auf Nachhaltigkeit spezialisierte, Ratingagenturen bieten Zertifizierungen für Nachhaltigkeit von Investmentprojekten an. Die Zertifikate werten die Immobilienprojekte auf und ziehen somit mehr Aufmerksamkeit von Investoren auf sich.

Einfluss der ESG Kriterien auf neue Projekte

Die Mehrheit der Investoren berücksichtigt die ESG-Kriterien schon bei der Investition in Immobilien.

Bereits seit dem Jahr 2008 bezieht beispielsweise die KfW die Nachhaltigkeitsbewertung eines Unternehmens anhand der ESG Kriterien in die Investitionsentscheidungen für das Liquiditätsportfolio mit ein. Für die Bonitätseinschätzung sind daher nicht mehr nur noch wirtschaftliche Kriterien relevant, sondern auch die Nachhaltigkeit, die Sozialverantwortung und die Unternehmensführung werten das Unternehmen in seiner Bonität auf. Neue Immobilienprojekte, welche die ESG- Kriterien erfüllen, erhalten somit höhere Chancen auf günstige Finanzierungen und Förderungen.

Durch die Einführung der EU-Taxonomie und der CSRD müssen die großen Immobiliengesellschaften zukünftig ihre Berichterstattungen von vornherein auf die ESG- Kriterien fokussieren. Das bedeutet, der Schwerpunkt bei neuen Projekten wird sich in Zukunft auf eine einheitliche Berichterstattung verlagern. Die Immobilienbranche muss sich dieser Herausforderung stellen und die gesetzlichen Regelungen einhalten. Da in den nächsten Jahren weitere gesetzliche Änderungen und Erweiterungen zu erwarten sind, wird es immer wichtiger, die Investitionen von vornherein ESG-Konform zu gestalten und mit Weitblick nachhaltig zu planen. Dabei sind Kenntnis um die Anforderungen der Richtlinien sowie deren Anwendung in der Praxis essenziell. DeepGreen Funding steht hierfür mit geeigneten Handlungsempfehlungen beratend zur Seite.

ESG als neue Chance nutzen

ESG-Kriterien haben damit eine Schlüsselrolle in der strategischen Ausrichtung eines Investitionsprojektes eingenommen. Um ein Immobilienprojekt erfolgreich umzusetzen, müssen ESG-Kriterien sowohl auf bereits bestehende Objekte als auch auf neue Immobilieninvestitionen angewendet werden.

Sie stellen durch die neuen Berichterstattungspflichten eine weitere Herausforderung für bereits bestehende Immobilienprojekte dar, jedoch können die Kriterien auch eine neue Chance für eventuelle Fördermittel sein. Durch das Angebot von Nachhaltigkeitsratings können bereits bestehende Projekte aufgewertet und weiterentwickelt werden. Neue Immobilienprojekte können von vornherein ESG-Konform gestaltet werden, um den zukünftigen Anforderungen zu entsprechen und somit das Investment innovativer und attraktiver zu gestalten.

Die ESG Kriterien sind somit also insbesondere für die Immobilienbranche eine Chance, Investitionsprojekte schon ab Beginn der Planung nachhaltiger und innovativer zu gestalten und geben viele Möglichkeiten ein Projekt nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch aufzuwerten.

Quellen:

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/esg-kriterien-120056

https://www.kfw.de/nachhaltigkeit/Über-die-KfW/Nachhaltigkeit/Nachhaltige-Unternehmensprozesse/Nachhaltiges-Investment/Nachhaltiger-Investmentansatz-der-KfW/Integration-von-ESG-Kriterien/

https://www2.deloitte.com/de/de/pages/real-estate/articles/esg-immobilienwirtschaft.html

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